Author: Marco Wirz

Leitbild

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Vision

Die Stadtmusik Illnau-Effretikon ist ein regionales Blasorchester der ersten Stärkeklasse Harmonie und ist verankert und aktiv in der Gemeinde Illnau-Effretikon. Sie bietet ihren Zuhörern und Mitgliedern hochstehende Musik verschiedener Stilrichtungen und entwickelt sich musikalisch unter professioneller Leitung stetig weiter.

Mission

Die Stadtmusik Illnau-Effretikon …

  • ist das musikalische Aushängeschild der Stadt Illnau-Effretikon und prägt als aktiver Verein das kulturelle Stadtleben.
  • bietet ihren Mitgliedern unter professioneller Leitung Konzerte verschiedener Stilrichtungen sowie musikalische Projekte und periodische Teilnahme an Wettbewerben.
  • strebt eine ausgeglichene Besetzung mit hochstehendem Niveau der Instrumentalisten an.

Grundwerte

Die Mitglieder der Stadtmusik Illnau-Effretikon…

  • sind motiviert, identifizieren sich mit dem Verein und ziehen alle am selben Strick.
  • besuchen regelmässig die Proben und legen Wert auf Pünktlichkeit.
  • üben die ihnen ausgeteilten Musikstücke zuhause.
  • entschuldigen sich vorgängig für Absenzen bei Proben und Anlässen.
  • leisten ihre Einsätze im Probebetrieb sowie bei Anlässen, Konzerten und Vereinsengagements.
  • schreiben die Kameradschaft gross und pflegen diese auf und neben der Bühne.
  • respektieren, akzeptieren und helfen einander.
  • stellen sich für Ämter in der Vereinsleitung und für verschiedene Vereinsgremien
    zur Verfügung.

Ziele

Das Ziel der Stadtmusik Illnau-Effretikon ist…

  • Mitglieder und Konzertbesucher mit unserer Musik zu begeistern.
  • qualitativ hochstehendes Musizieren für die Mitglieder und Konzertbesucher.
  • die persönliche Weiterentwicklung der Instrumentalisten auf dem jeweiligen Instrument.
  • Aufmerksamkeit in der Gemeinde Illnau-Effretikon und der umliegenden Region.
  • Weiterentwicklung durch Unterstützung und regelmässige Integration des Nachwuchses.
  • die langfristige Sicherstellung der Finanzen.

Statuten

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Die aktuellen Statuten der Stadtmusik Illnau-Effretikon wurden nach einer kompletten Revision am 4. März 2016 vom Verein genehmigt.

Zweckartikel

Art. 1

Unter dem Namen „Stadtmusik Illnau-Effretikon“ (SMIE) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Illnau-Effretikon.

Art. 2

Die SMIE ist ein Blasorchester in Harmoniebesetzung und pflegt gute Blasmusik in einer kameradschaftlichen Atmosphäre. Sie leistet damit einen Beitrag an das kulturelle Leben in Illnau-Effretikon.

Mitgliedschaft / Beitragspflicht

Art. 3

Aktivmitglieder sind Personen, die über die nötigen musikalischen Fähigkeiten verfügen und sich für alle Belange der SMIE einsetzen. Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an allen Anlässen teilzunehmen.

Art. 4

Passivmitglieder, Gönner und Sponsoren sind Personen und Körperschaften, welche die SMIE ideell und materiell unterstützen.

Art. 5

Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich um die SMIE besonders verdient gemacht hat.

Art. 6

Alle Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Art. 7

Das Vereins- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitgliederversammlung

Art. 8

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr im ersten Quartal statt. Sie besteht aus der Gesamtheit der Aktivmitglieder und ist zuständig für:

  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Genehmigung von Budget und Jahresrechnung
  • Bewilligung von Krediten und Genehmigung von Abrechnungen ausserhalb der Jahresrechnung
  • Festsetzung der Finanzkompetenz des Vorstandes
  • Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums sowie weiterer Berichte von Vorstandsmitgliedern und Kommissionen
  • Wahl des Vorstandes und des Präsidiums sowie deren Entschädigung
  • Wahl der Musikkommission und deren Präsidium sowie Festlegung deren Entschädigung
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Wahl der musikalischen Leitung und deren Stellvertretung (Vize-Dirigent) sowie die Festlegung derer Besoldung
  • Wahl des Fähnrichs
  • Einsetzung von weiteren Kommissionen und Wahl deren Mitglieder
  • Genehmigung des Jahresprogramms
  • Teilnahme an Wettbewerben, Durchführung besonderer Anlässe
  • Ermächtigung zur Bildung von musikalischen Kleinformationen (Bauernkapelle, Big-Band etc.)
  • Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen (ZBV, SBV, Chilbiverein etc.)
  • Aufnahme von Mitgliedern
  • Ausschluss von Mitgliedern, die ihren Verpflichtungen gegenüber der SMIE nicht nachkommen
  • Erlass von Reglementen für die Benützung von Instrumenten, Notenmaterial und Uniformen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Revision der Statuten

Art. 9

Die Amtsdauer des Vorstandes, der Musikkommission, der Revisionsstelle, des Vize-Dirigenten und des Fähnrichs beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

Art. 10

Die Mitgliederversammlung wird unter Angabe der Traktandenliste mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin einberufen. Anträge ausserhalb der Traktandenliste an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung dem Präsidium einzureichen.

Art. 11

Der Vorstand besteht inkl. Präsidium aus 5 – 8 Mitgliedern. Er ist zuständig für den ganzen Vereinsbetrieb und insbesondere alle Aufgaben, die nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung oder einer (ständigen oder eingesetzten) Kommission fallen. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führen die Vorstandsmitglieder zu Zweien.

Für Verbindlichkeiten, welche die Finanzkompetenz gem. Art. 8 überschreiten, ist zwingend entweder die Unterschrift des Präsidiums oder des Kassiers notwendig.

Art. 12

Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied, welches für die Buchführung zuständig ist (Kassier). Diese erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen und soll Auskunft geben über Aufwand und Ertrag sowie die Vermögenslage und allfällige Fondsbestände.

Der Vorstand ist befugt, einzelne Aufgaben an Personen zu delegieren, welche nicht Mitglied des Vorstandes oder der SMIE sind.

Die Berechtigung für den Zahlungsverkehr obliegt dem Kassier einzeln, den übrigen Vorstandsmitglieder zu Zweien.

Musikalische Leitung

Art. 13

Die musikalische Leitung wird einer Fachperson übertragen, welche gewillt und in der Lage ist, die SMIE musikalisch zu führen und weiterzuentwickeln. Deren Rechte und Pflichten sind in einem Anstellungsvertrag geregelt.

Art. 14

Die Musikkommission ist für den musikalischen Bereich der SMIE zuständig. Sie besteht aus dem Kommissionspräsidium, der musikalischen Leitung sowie deren Stellvertretung und zwei weiteren Aktivmitgliedern. Das Vereinspräsidium wird zu allen Sitzungen der Kommission eingeladen; hat jedoch nur beratende Stimme.

Das Kommissionspräsidium ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes.

Revisionsstelle

Art. 15

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die nicht dem Vorstand angehören. Sie prüft die vom Vorstand vorgelegte Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung über das Prüfungsergebnis Bericht.

Finanzen

Art. 16

Die finanziellen Mittel bestehen aus:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Erträgen aus Veranstaltungen
  • Zuwendungen und Spenden
  • Subventionen und Kapitalerträgen

Schlussbestimmungen

Art. 17

Die Mitgliederversammlung kann mit einem qualifizierten Mehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. Das Vereinsvermögen wird nach Auflösung bei der Stadt Illnau-Effretikon deponiert und im gegebenen Zeitpunkt einer Organisation mit vergleichbarer Zweckbestimmung übergeben.

Art. 18

Diese Statuten treten sofort nach der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und ersetzen die Statuten vom 3. März 2012.

Datenschutz

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Die Website der Stadtmusik Illnau-Effretikon (SMIE) unterliegt schweizerischem Datenschutzrecht,
insbesondere gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie allenfalls anwendbarem
ausländischem Datenschutzrecht wie beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
der Europäischen Union (EU).

Diese Datenschutzerklärung kann durch die SMIE jederzeit durch Veröffentlichung auf dieser
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Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und der Verbesserung der Webserver.
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Umgang mit personenbezogenen Daten

Grundsätzlich kann diese Webseite besucht werden, ohne Angaben über die Person zu machen.
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Um das Angebot weiter zu verbessern, kann die SMIE diese Daten auswerten.
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Kontakt

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beispielsweise indem sie mit der SMIE in Kontakt treten. Die auf diese Weise übermittelten
personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für den Zweck verwendet, zu dem diese bei der
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Weinländer Musiktag in Neftenbach

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Als Gastverein durfte die SMIE am Weinländer Musiktag 2019 in Neftenbach teilnehmen.
Ein grosses Dankeschön an die Organisatoren dieses gelungenen Anlasses!
Wir dürfen viele schöne Eindrücke aus dem Weinland mitnehmen.

Mit dem Selbstwahlstück „Saga Candida“ von Bert Appermont konnte dem Publikum ein gefühlvoller und abwechslungsreicher Vortrag geboten werden, was auch von der Jury mit einer ausgezeichneten Leistung bewertet wurde.
Nach einem Zmittag im riesigen Festzelt ging es bald schon auf die Parademusikstrecke.
Im Sonnenschein marschierte die SMIE zum Bundesrat Gnägi Marsch im Gleichschritt zum 2. Platz.
Motiviert wurde zum Unterhaltungsblock auf der Bühne aufgespielt. Ein Phänomen: spätestens im 2. Takt des Böhmischen Traums, ist das Publikum begeistert mit dabei.
Ehrensache, dass der Verein der Ehrung seiner vier „geschmückten“ Veteranen mit grossem Applaus beiwohnt. Gratulation zu insgesamt 170 Jahren Blasmusik!

Wir freuen uns auf weitere solch kameradschaftliche und musikalisch erfreuliche Anlässe!

 

Das Piraten-Konzert naht

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„Hüt isch Zyt für es Abentür, gschpürsch au du, das Entdeckerfüür?“, so beginnt ein Lied des schweizer Kinderliedermachers Andrew Bond.

Genau dieses Entdeckerfeuer wurde geweckt bei 60 Kindern des Schulhauses Eselriet. Read the rest of this entry »

Trumpet Town

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In einer zweimal vollbesetzten Kirche durfte die Stadtmusik dem Publikum ihr abwechslungsreiches Konzertprogramm präsentieren. Durch ganz verschiedene Städte und Länder reisten Sie auch in diesem Jahr mit der SMIE unter der Leitung von Monika Schütz. Read the rest of this entry »

Endspurt für unsere Konzerte in der Kirche am 19. und 20. Januar 2019

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Nach dem Weihnachtsunterbruch und einer ersten Freitagsprobe – quasi als Wiedereinstieg nach den Ferien – starteten wir mit der Sonntagsprobe am Dreikönigstag in den Endspurt für unsere Konzerte in der Kirche. Das Programm ist abwechslungsreich und so verging die Probe wie im Flug. Die technisch schwierigen Stellen sitzen mittlerweile grösstenteils und unsere Dirigentin Monika Schütz konnte mehr Zeit für die musikalische Gestaltung der Werke einsetzen. Die erwünschten Stimmungen versuchte sie uns unter anderem mit anschaulichen Bildern zu vermitteln. Dies führte zu heiteren Momenten, als zur Darstellung von «Ironie» ihre Kinder beim Kommentieren eines klassischen Konzertes im Fernsehen herhalten mussten. Vielleicht finden Sie an einem unserer Konzerte ja heraus, welches Stück wir in diesem Moment geprobt hatten? Read the rest of this entry »

Die Planeten – Musikalische Höhenflüge mit Gustav Holst

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Die Aufführung der Planetensuite von Gustav Holst war ein Höhepunkt im Jubiläumsjahr der Stadtmusik Illnau-Effretikon. Read the rest of this entry »

Fisch und Meer – die SMIE an der Chilbi 2018

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Schön, dass auch Sie bei strahlendem Wetter Gast der SMIE waren! Read the rest of this entry »

Chilbi

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„Fisch und Meer“ – musikalischer und kulinarischer Hochgenuss!

Während der Chilbi lädt die Stadtmusik Illnau-Effretikon zu „Fisch und Meer“.
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