Leitbild
Vision
Die Stadtmusik Illnau-Effretikon ist ein regionales Blasorchester der ersten Stärkeklasse Harmonie und ist verankert und aktiv in der Gemeinde Illnau-Effretikon. Sie bietet ihren Zuhörern und Mitgliedern hochstehende Musik verschiedener Stilrichtungen und entwickelt sich musikalisch unter professioneller Leitung stetig weiter.
Mission
Die Stadtmusik Illnau-Effretikon …
- ist das musikalische Aushängeschild der Stadt Illnau-Effretikon und prägt als aktiver Verein das kulturelle Stadtleben.
- bietet ihren Mitgliedern unter professioneller Leitung Konzerte verschiedener Stilrichtungen sowie musikalische Projekte und periodische Teilnahme an Wettbewerben.
- strebt eine ausgeglichene Besetzung mit hochstehendem Niveau der Instrumentalisten an.
Grundwerte
Die Mitglieder der Stadtmusik Illnau-Effretikon…
- sind motiviert, identifizieren sich mit dem Verein und ziehen alle am selben Strick.
- besuchen regelmässig die Proben und legen Wert auf Pünktlichkeit.
- üben die ihnen ausgeteilten Musikstücke zuhause.
- entschuldigen sich vorgängig für Absenzen bei Proben und Anlässen.
- leisten ihre Einsätze im Probebetrieb sowie bei Anlässen, Konzerten und Vereinsengagements.
- schreiben die Kameradschaft gross und pflegen diese auf und neben der Bühne.
- respektieren, akzeptieren und helfen einander.
- stellen sich für Ämter in der Vereinsleitung und für verschiedene Vereinsgremien
zur Verfügung.
Ziele
Das Ziel der Stadtmusik Illnau-Effretikon ist…
- Mitglieder und Konzertbesucher mit unserer Musik zu begeistern.
- qualitativ hochstehendes Musizieren für die Mitglieder und Konzertbesucher.
- die persönliche Weiterentwicklung der Instrumentalisten auf dem jeweiligen Instrument.
- Aufmerksamkeit in der Gemeinde Illnau-Effretikon und der umliegenden Region.
- Weiterentwicklung durch Unterstützung und regelmässige Integration des Nachwuchses.
- die langfristige Sicherstellung der Finanzen.
Statuten
Die aktuellen Statuten der Stadtmusik Illnau-Effretikon wurden nach einer kompletten Revision am 4. März 2016 vom Verein genehmigt.
Zweckartikel
Art. 1
Unter dem Namen „Stadtmusik Illnau-Effretikon“ (SMIE) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Illnau-Effretikon.
Art. 2
Die SMIE ist ein Blasorchester in Harmoniebesetzung und pflegt gute Blasmusik in einer kameradschaftlichen Atmosphäre. Sie leistet damit einen Beitrag an das kulturelle Leben in Illnau-Effretikon.
Mitgliedschaft / Beitragspflicht
Art. 3
Aktivmitglieder sind Personen, die über die nötigen musikalischen Fähigkeiten verfügen und sich für alle Belange der SMIE einsetzen. Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an allen Anlässen teilzunehmen.
Art. 4
Passivmitglieder, Gönner und Sponsoren sind Personen und Körperschaften, welche die SMIE ideell und materiell unterstützen.
Art. 5
Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich um die SMIE besonders verdient gemacht hat.
Art. 6
Alle Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Art. 7
Das Vereins- und Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitgliederversammlung
Art. 8
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr im ersten Quartal statt. Sie besteht aus der Gesamtheit der Aktivmitglieder und ist zuständig für:
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung von Budget und Jahresrechnung
- Bewilligung von Krediten und Genehmigung von Abrechnungen ausserhalb der Jahresrechnung
- Festsetzung der Finanzkompetenz des Vorstandes
- Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums sowie weiterer Berichte von Vorstandsmitgliedern und Kommissionen
- Wahl des Vorstandes und des Präsidiums sowie deren Entschädigung
- Wahl der Musikkommission und deren Präsidium sowie Festlegung deren Entschädigung
- Wahl der Revisionsstelle
- Wahl der musikalischen Leitung und deren Stellvertretung (Vize-Dirigent) sowie die Festlegung derer Besoldung
- Wahl des Fähnrichs
- Einsetzung von weiteren Kommissionen und Wahl deren Mitglieder
- Genehmigung des Jahresprogramms
- Teilnahme an Wettbewerben, Durchführung besonderer Anlässe
- Ermächtigung zur Bildung von musikalischen Kleinformationen (Bauernkapelle, Big-Band etc.)
- Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen (ZBV, SBV, Chilbiverein etc.)
- Aufnahme von Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern, die ihren Verpflichtungen gegenüber der SMIE nicht nachkommen
- Erlass von Reglementen für die Benützung von Instrumenten, Notenmaterial und Uniformen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Revision der Statuten
Art. 9
Die Amtsdauer des Vorstandes, der Musikkommission, der Revisionsstelle, des Vize-Dirigenten und des Fähnrichs beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
Art. 10
Die Mitgliederversammlung wird unter Angabe der Traktandenliste mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin einberufen. Anträge ausserhalb der Traktandenliste an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung dem Präsidium einzureichen.
Art. 11
Der Vorstand besteht inkl. Präsidium aus 5 – 8 Mitgliedern. Er ist zuständig für den ganzen Vereinsbetrieb und insbesondere alle Aufgaben, die nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung oder einer (ständigen oder eingesetzten) Kommission fallen. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen die Vorstandsmitglieder zu Zweien.
Für Verbindlichkeiten, welche die Finanzkompetenz gem. Art. 8 überschreiten, ist zwingend entweder die Unterschrift des Präsidiums oder des Kassiers notwendig.
Art. 12
Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte ein Mitglied, welches für die Buchführung zuständig ist (Kassier). Diese erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen und soll Auskunft geben über Aufwand und Ertrag sowie die Vermögenslage und allfällige Fondsbestände.
Der Vorstand ist befugt, einzelne Aufgaben an Personen zu delegieren, welche nicht Mitglied des Vorstandes oder der SMIE sind.
Die Berechtigung für den Zahlungsverkehr obliegt dem Kassier einzeln, den übrigen Vorstandsmitglieder zu Zweien.
Musikalische Leitung
Art. 13
Die musikalische Leitung wird einer Fachperson übertragen, welche gewillt und in der Lage ist, die SMIE musikalisch zu führen und weiterzuentwickeln. Deren Rechte und Pflichten sind in einem Anstellungsvertrag geregelt.
Art. 14
Die Musikkommission ist für den musikalischen Bereich der SMIE zuständig. Sie besteht aus dem Kommissionspräsidium, der musikalischen Leitung sowie deren Stellvertretung und zwei weiteren Aktivmitgliedern. Das Vereinspräsidium wird zu allen Sitzungen der Kommission eingeladen; hat jedoch nur beratende Stimme.
Das Kommissionspräsidium ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes.
Revisionsstelle
Art. 15
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die nicht dem Vorstand angehören. Sie prüft die vom Vorstand vorgelegte Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung über das Prüfungsergebnis Bericht.
Finanzen
Art. 16
Die finanziellen Mittel bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Erträgen aus Veranstaltungen
- Zuwendungen und Spenden
- Subventionen und Kapitalerträgen
Schlussbestimmungen
Art. 17
Die Mitgliederversammlung kann mit einem qualifizierten Mehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen. Das Vereinsvermögen wird nach Auflösung bei der Stadt Illnau-Effretikon deponiert und im gegebenen Zeitpunkt einer Organisation mit vergleichbarer Zweckbestimmung übergeben.
Art. 18
Diese Statuten treten sofort nach der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und ersetzen die Statuten vom 3. März 2012.
Datenschutz
Die Website der Stadtmusik Illnau-Effretikon (SMIE) unterliegt schweizerischem Datenschutzrecht,
insbesondere gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie allenfalls anwendbarem
ausländischem Datenschutzrecht wie beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
der Europäischen Union (EU).
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Konzert in der Kirche 2023
DANKE! DANKE! DANKE!
Die beiden unglaublichen Konzerte von letztem Wochenende klingen noch immer in unseren Ohren nach! Jeannine Maddox hat uns mit ihrem herausragenden Können zum Staunen gebracht und uns in ihren Bann gezogen. Unserer Ansagerin Flavia Zecca gelang es charmant und eindrücklich, die anspruchsvollen Stücke dem Publikum näher zu bringen.
Der immense Publikumsaufmarsch, das Interesse an der Stadtmusik und der herzliche Applaus sowie auch die zahlreichen positiven Rückmeldungen zeigen, dass unsere geliebten Konzerte in der Kirche nicht nur uns gefehlt haben.
Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung, die wir das ganze Jahr über von allen Seiten erfahren dürfen!
Eure Stadtmusik Illnau-Effretikon
Don’t stop me now
Don’t stop me now – so der Titel unseres diesjährigen Konzertes. Das Publikum durfte einen musikalisch unterhaltsamen Abend im Stadthaus Effretikon erleben. Einen grossen Dank geht an Mariano Della Chiesa, der mit viel Humor und souverän durch das Programm geführt hat, an Monika Schütz, unsere Dirigentin, die es wiederum verstand, die SMIE top vorbereitet und in verschiedensten Nuancen erklingen zu lassen, dem Stadthaus, für die Gastfreundschaft, allen Helferinnen und Helfern und natürlich dem treuen Publikum!
Musig ufem Effimärt
Das Openair-Spektakel «Musig ufem Effimärt» war ein voller Erfolg. Während vier Tagen mit mehrheitlich fantastischem Wetter haben über dreissig unterschiedliche Formationen und die insgesamt mehr als 600 Teilnehmenden das zahlreich erschienene Publikum mit Musik und Darbietungen vor allem akustisch verwöhnt.
An dieser Stelle möchten wir es nicht unterlassen, unseren grossartigen Partnern von der Stadt Illnau-Effretikon, der lichtundmusik.ch GmbH, der Schweizer Armee sowie der Gönnervereinigung zu danken, welche massgeblich zum Erfolg des Events beigetragen haben.
Gerne lassen wir den Event nochmals Revue passieren und freuen uns, die vielfältigen Eindrücke mit Ihnen teilen zu können.
Effifäscht 2022
Die SMIE und die SJMIE freuen sich darauf, dass sie diesen Samstag bei voraussichtlich strahlendem Wetter um 17 Uhr ihr musikalisches Können am Effifäscht zum Besten geben dürfen.
Um optimal auf dieses Konzert vorbereitet zu sein, haben wir bereits letzten Dienstag bei der Landi in Illnau zusammen eifrig geprobt und sind nun heiss auf unseren Auftritt am 21. Mai.
Veteranenehrung in Bäretswil
Unsere neuen Veteranen, ernannt am Musikantenträff in Bäretswil 3. Oktober 2021.
Von links nach rechts: Ueli Fürst (Fähnrich), Roman Walt (25 Jahre, Kant. Veteran), Kurt Eichenberger (60 Jahre, CISM), Stefan Broger (25 Jahre, Kant. Veteran)
1. August auf dem Effimärt
Nach knapp einem Jahr ohne öffentliche Konzerte, war es der SMIE eine grosse Freude, die diesjährige 1. Augustfeier zu organisieren und musikalisch zu umrahmen. Das Publikum zeigte sich erfreut über die unterschiedlichen Unterhaltungsstücke, die von sehr motivierten Mitgliedern der Stadtmusik während rund einer Stunde präsentiert wurden.
Stadtrat Samuel Wüst sprach zu den Gästen. Nach dem Konzert der SMIE umrahmten die Alphornbläser des Echos vom Bätzibuck den Anlass, während Würste vom Grill und Getränke genossen werden konnten.
Io senza te
Mit diesem Stück startete unsere Dirigentin Monika Schütz die Probe im Brotchorb mit dem zweiten Ensemble am Freitagabend. Lange konnten keine gemeinsamen Proben mehr durchgeführt werden. Die wohlbekannte Melodie erklingt, Vögel zwitschern mit. Schön ist es, die Stücke, von denen lange schon die Noten verteilt und Aufnahmen verschickt worden sind, gemeinsam zu spielen. Durch die starken Corona-Massnahmen eingeschränkt, finden nun, wenn immer möglich, Proben mit Teilensembles statt. Endlich kann wieder, wenn auch im kleinen Rahmen, miteinander Musik gemacht werden.